In der EU verboten

2-Amino-4-Nitrophenol

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion hair dyeing in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was tut es?

2-Amino-4-Nitrophenol ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

  • Hair dyeing

    färbt Haare, entweder durch Pigment-Auflage oder durch chemische Veränderung des natürlichen Haarpigments

EU-Regulierungsstatus

Dieser Inhaltsstoff ist in der Europäischen Union verboten.

2-Amino-4-Nitrophenol ist in Anhang II der EU-Kosmetik­verordnung 1223/2009 gelistet (Eintrag 383) und damit in Kosmetik­produkten auf dem EU-Markt verboten.

Häufig gestellte Fragen

Was ist 2-Amino-4-Nitrophenol?

2-Amino-4-Nitrophenol ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. Eine ausführliche chemische Beschreibung ist im öffentlichen Datensatz derzeit nicht verfügbar.

Ist 2-Amino-4-Nitrophenol in Kosmetika in der EU zugelassen?

Nein. 2-Amino-4-Nitrophenol ist nach Anhang II der Verordnung 1223/2009 in Kosmetik­produkten in der EU verboten.

Was tut 2-Amino-4-Nitrophenol in Kosmetik­produkten?

2-Amino-4-Nitrophenol ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: hair dyeing.

Wie lautet die CAS-Nummer von 2-Amino-4-Nitrophenol?

Die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) für 2-Amino-4-Nitrophenol lautet 99-57-0.

Verwandte Inhaltsstoffe

Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 15/10/2010