In der EU zulässig

2-Cyanomethyl Benzimidazole

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion hair dyeing in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was ist es?

1H-Benzimidazole-2-acetonitrile

Was tut es?

2-Cyanomethyl Benzimidazole ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

  • Hair dyeing

    färbt Haare, entweder durch Pigment-Auflage oder durch chemische Veränderung des natürlichen Haarpigments

EU-Regulierungsstatus

2-Cyanomethyl Benzimidazole ist zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der Europäischen Union nach der Verordnung 1223/2009 zulässig. Es unterliegt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keiner spezifischen Anhang-Beschränkung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist 2-Cyanomethyl Benzimidazole?

2-Cyanomethyl Benzimidazole ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. 1H-Benzimidazole-2-acetonitrile

Ist 2-Cyanomethyl Benzimidazole in Kosmetika in der EU zugelassen?

Ja. 2-Cyanomethyl Benzimidazole ist nach der Verordnung 1223/2009 zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der EU zulässig.

Was tut 2-Cyanomethyl Benzimidazole in Kosmetik­produkten?

2-Cyanomethyl Benzimidazole ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: hair dyeing.

Wie lautet die CAS-Nummer von 2-Cyanomethyl Benzimidazole?

Die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) für 2-Cyanomethyl Benzimidazole lautet 4414-88-4.

Verwandte Inhaltsstoffe

Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 30/04/2020