In der EU zulässig

2-Hexyl-1,3-Dioxolane-4-Methanol

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion perfuming in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was ist es?

2-Hexyl-1,3-dioxolane-4-methanol

Was tut es?

2-Hexyl-1,3-Dioxolane-4-Methanol ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

EU-Regulierungsstatus

2-Hexyl-1,3-Dioxolane-4-Methanol ist zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der Europäischen Union nach der Verordnung 1223/2009 zulässig. Es unterliegt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keiner spezifischen Anhang-Beschränkung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist 2-Hexyl-1,3-Dioxolane-4-Methanol?

2-Hexyl-1,3-Dioxolane-4-Methanol ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. 2-Hexyl-1,3-dioxolane-4-methanol

Ist 2-Hexyl-1,3-Dioxolane-4-Methanol in Kosmetika in der EU zugelassen?

Ja. 2-Hexyl-1,3-Dioxolane-4-Methanol ist nach der Verordnung 1223/2009 zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der EU zulässig.

Was tut 2-Hexyl-1,3-Dioxolane-4-Methanol in Kosmetik­produkten?

2-Hexyl-1,3-Dioxolane-4-Methanol ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: perfuming.

Wie lautet die CAS-Nummer von 2-Hexyl-1,3-Dioxolane-4-Methanol?

Die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) für 2-Hexyl-1,3-Dioxolane-4-Methanol lautet 1708-35-6.

Verwandte Inhaltsstoffe

Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 02/03/2011