In der EU zulässig

2-Phenylpropyltetrahydrofuran

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion perfuming in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was ist es?

2-(3-Phenylpropyl)tetrahydrofuran

Was tut es?

2-Phenylpropyltetrahydrofuran ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

EU-Regulierungsstatus

2-Phenylpropyltetrahydrofuran ist zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der Europäischen Union nach der Verordnung 1223/2009 zulässig. Es unterliegt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keiner spezifischen Anhang-Beschränkung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist 2-Phenylpropyltetrahydrofuran?

2-Phenylpropyltetrahydrofuran ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. 2-(3-Phenylpropyl)tetrahydrofuran

Ist 2-Phenylpropyltetrahydrofuran in Kosmetika in der EU zugelassen?

Ja. 2-Phenylpropyltetrahydrofuran ist nach der Verordnung 1223/2009 zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der EU zulässig.

Was tut 2-Phenylpropyltetrahydrofuran in Kosmetik­produkten?

2-Phenylpropyltetrahydrofuran ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: perfuming.

Wie lautet die CAS-Nummer von 2-Phenylpropyltetrahydrofuran?

Die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) für 2-Phenylpropyltetrahydrofuran lautet 3208-40-0.

Verwandte Inhaltsstoffe

Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 02/03/2011