In der EU zulässig

2,3-Epoxypropyl Lauryldimonium Chloride

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion not reported in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was ist es?

Glycidyl Lauryldimethylammonium Chloride

Was tut es?

2,3-Epoxypropyl Lauryldimonium Chloride ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

  • Not reported

    Funktion in der EU-CosIng-Datenbank nicht angegeben — der Stoff ist für Kosmetik zugelassen, eine konkrete Rolle wurde aber nicht hinterlegt

EU-Regulierungsstatus

2,3-Epoxypropyl Lauryldimonium Chloride ist zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der Europäischen Union nach der Verordnung 1223/2009 zulässig. Es unterliegt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keiner spezifischen Anhang-Beschränkung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist 2,3-Epoxypropyl Lauryldimonium Chloride?

2,3-Epoxypropyl Lauryldimonium Chloride ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. Glycidyl Lauryldimethylammonium Chloride

Ist 2,3-Epoxypropyl Lauryldimonium Chloride in Kosmetika in der EU zugelassen?

Ja. 2,3-Epoxypropyl Lauryldimonium Chloride ist nach der Verordnung 1223/2009 zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der EU zulässig.

Was tut 2,3-Epoxypropyl Lauryldimonium Chloride in Kosmetik­produkten?

2,3-Epoxypropyl Lauryldimonium Chloride ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: not reported.

Verwandte Inhaltsstoffe

Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 20/04/2018