2,4-Diaminodiphenylamine
Ein Kosmetikinhaltsstoff mit der Funktion hair dyeing in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflegeprodukten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.
Was ist es?
1,2,4-benzenetriamine, N-phenyl-
Was tut es?
2,4-Diaminodiphenylamine ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:
-
Hair dyeing
färbt Haare, entweder durch Pigment-Auflage oder durch chemische Veränderung des natürlichen Haarpigments
EU-Regulierungsstatus
Dieser Inhaltsstoff ist in der Europäischen Union verboten.
2,4-Diaminodiphenylamine ist in Anhang II der EU-Kosmetikverordnung 1223/2009 gelistet (Eintrag 1214) und damit in Kosmetikprodukten auf dem EU-Markt verboten.
Häufig gestellte Fragen
Was ist 2,4-Diaminodiphenylamine?
2,4-Diaminodiphenylamine ist ein Kosmetikinhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. 1,2,4-benzenetriamine, N-phenyl-
Ist 2,4-Diaminodiphenylamine in Kosmetika in der EU zugelassen?
Nein. 2,4-Diaminodiphenylamine ist nach Anhang II der Verordnung 1223/2009 in Kosmetikprodukten in der EU verboten.
Was tut 2,4-Diaminodiphenylamine in Kosmetikprodukten?
2,4-Diaminodiphenylamine ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: hair dyeing.
Wie lautet die CAS-Nummer von 2,4-Diaminodiphenylamine?
Die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) für 2,4-Diaminodiphenylamine lautet 136-17-7.
Verwandte Inhaltsstoffe
Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 15/10/2010