In der EU verboten

4-Amino-2-Nitrophenol

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion hair dyeing in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was ist es?

4-Amino-2-nitrophenol

Was tut es?

4-Amino-2-Nitrophenol ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

  • Hair dyeing

    färbt Haare, entweder durch Pigment-Auflage oder durch chemische Veränderung des natürlichen Haarpigments

EU-Regulierungsstatus

Dieser Inhaltsstoff ist in der Europäischen Union verboten.

4-Amino-2-Nitrophenol ist in Anhang II der EU-Kosmetik­verordnung 1223/2009 gelistet (Eintrag 412) und damit in Kosmetik­produkten auf dem EU-Markt verboten.

Häufig gestellte Fragen

Was ist 4-Amino-2-Nitrophenol?

4-Amino-2-Nitrophenol ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. 4-Amino-2-nitrophenol

Ist 4-Amino-2-Nitrophenol in Kosmetika in der EU zugelassen?

Nein. 4-Amino-2-Nitrophenol ist nach Anhang II der Verordnung 1223/2009 in Kosmetik­produkten in der EU verboten.

Was tut 4-Amino-2-Nitrophenol in Kosmetik­produkten?

4-Amino-2-Nitrophenol ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: hair dyeing.

Wie lautet die CAS-Nummer von 4-Amino-2-Nitrophenol?

Die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) für 4-Amino-2-Nitrophenol lautet 119-34-6.

Verwandte Inhaltsstoffe

Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 15/10/2010