4-Chloro-2-Aminophenol
Ein Kosmetikinhaltsstoff mit der Funktion hair dyeing in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflegeprodukten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.
Was ist es?
2-Amino-4-chlorophenol
Was tut es?
4-Chloro-2-Aminophenol ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:
-
Hair dyeing
färbt Haare, entweder durch Pigment-Auflage oder durch chemische Veränderung des natürlichen Haarpigments
EU-Regulierungsstatus
Dieser Inhaltsstoff ist in der Europäischen Union verboten.
4-Chloro-2-Aminophenol ist in Anhang II der EU-Kosmetikverordnung 1223/2009 gelistet (Eintrag 1219) und damit in Kosmetikprodukten auf dem EU-Markt verboten.
Häufig gestellte Fragen
Was ist 4-Chloro-2-Aminophenol?
4-Chloro-2-Aminophenol ist ein Kosmetikinhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. 2-Amino-4-chlorophenol
Ist 4-Chloro-2-Aminophenol in Kosmetika in der EU zugelassen?
Nein. 4-Chloro-2-Aminophenol ist nach Anhang II der Verordnung 1223/2009 in Kosmetikprodukten in der EU verboten.
Was tut 4-Chloro-2-Aminophenol in Kosmetikprodukten?
4-Chloro-2-Aminophenol ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: hair dyeing.
Wie lautet die CAS-Nummer von 4-Chloro-2-Aminophenol?
Die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) für 4-Chloro-2-Aminophenol lautet 95-85-2.
Verwandte Inhaltsstoffe
Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 15/10/2010