In der EU zulässig

Acetone

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion denaturant, fragrance, solvent in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was ist es?

Acetone

Was tut es?

Acetone ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

  • Denaturant

    macht den in Kosmetika enthaltenen Ethanol ungenießbar — gesetzlich vorgeschrieben bei alkoholhaltigen Produkten

  • Fragrance

    verleiht Duft oder überdeckt den natürlichen Geruch anderer Inhaltsstoffe

  • Solvent

    löst andere Inhaltsstoffe in einer einheitlichen flüssigen Phase

EU-Regulierungsstatus

Acetone ist zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der Europäischen Union nach der Verordnung 1223/2009 zulässig. Es unterliegt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keiner spezifischen Anhang-Beschränkung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Acetone?

Acetone ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. Acetone

Ist Acetone in Kosmetika in der EU zugelassen?

Ja. Acetone ist nach der Verordnung 1223/2009 zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der EU zulässig.

Was tut Acetone in Kosmetik­produkten?

Acetone ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: denaturant, fragrance, solvent.

Wie lautet die CAS-Nummer von Acetone?

Die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) für Acetone lautet 67-64-1.

Verwandte Inhaltsstoffe

Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 03/08/2020