In der EU zulässig

Acetyl Heptapeptide-19 Amide

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion skin conditioning in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was tut es?

Acetyl Heptapeptide-19 Amide ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

EU-Regulierungsstatus

Acetyl Heptapeptide-19 Amide ist zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der Europäischen Union nach der Verordnung 1223/2009 zulässig. Es unterliegt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keiner spezifischen Anhang-Beschränkung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Acetyl Heptapeptide-19 Amide?

Acetyl Heptapeptide-19 Amide ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. Eine ausführliche chemische Beschreibung ist im öffentlichen Datensatz derzeit nicht verfügbar.

Ist Acetyl Heptapeptide-19 Amide in Kosmetika in der EU zugelassen?

Ja. Acetyl Heptapeptide-19 Amide ist nach der Verordnung 1223/2009 zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der EU zulässig.

Was tut Acetyl Heptapeptide-19 Amide in Kosmetik­produkten?

Acetyl Heptapeptide-19 Amide ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: skin conditioning.

Verwandte Inhaltsstoffe

Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 08/12/2014