In der EU verboten

Acid Green 1

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion hair dyeing in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was ist es?

Trisodium tris[5,6-dihydro-5-(hydroxyimino)-6-oxonaphthalene-2-sulphonato(2-)-N5,O6]ferrate(3-) (CI 10020)

Was tut es?

Acid Green 1 ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

  • Hair dyeing

    färbt Haare, entweder durch Pigment-Auflage oder durch chemische Veränderung des natürlichen Haarpigments

EU-Regulierungsstatus

Dieser Inhaltsstoff ist in der Europäischen Union verboten.

Acid Green 1 ist in Anhang II der EU-Kosmetik­verordnung 1223/2009 gelistet (Eintrag 1342) und damit in Kosmetik­produkten auf dem EU-Markt verboten.

Einstufung: (Acid Green 1; CI 10020: when used as a substance in hair dye products)

Häufig gestellte Fragen

Was ist Acid Green 1?

Acid Green 1 ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. Trisodium tris[5,6-dihydro-5-(hydroxyimino)-6-oxonaphthalene-2-sulphonato(2-)-N5,O6]ferrate(3-) (CI 10020)

Ist Acid Green 1 in Kosmetika in der EU zugelassen?

Nein. Acid Green 1 ist nach Anhang II der Verordnung 1223/2009 in Kosmetik­produkten in der EU verboten.

Was tut Acid Green 1 in Kosmetik­produkten?

Acid Green 1 ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: hair dyeing.

Wie lautet die CAS-Nummer von Acid Green 1?

Die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) für Acid Green 1 lautet 19381-50-1.

Verwandte Inhaltsstoffe

Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 14/08/2020