Acid Green 1
Ein Kosmetikinhaltsstoff mit der Funktion hair dyeing in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflegeprodukten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.
Was ist es?
Trisodium tris[5,6-dihydro-5-(hydroxyimino)-6-oxonaphthalene-2-sulphonato(2-)-N5,O6]ferrate(3-) (CI 10020)
Was tut es?
Acid Green 1 ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:
-
Hair dyeing
färbt Haare, entweder durch Pigment-Auflage oder durch chemische Veränderung des natürlichen Haarpigments
EU-Regulierungsstatus
Dieser Inhaltsstoff ist in der Europäischen Union verboten.
Acid Green 1 ist in Anhang II der EU-Kosmetikverordnung 1223/2009 gelistet (Eintrag 1342) und damit in Kosmetikprodukten auf dem EU-Markt verboten.
Einstufung: (Acid Green 1; CI 10020: when used as a substance in hair dye products)
Häufig gestellte Fragen
Was ist Acid Green 1?
Acid Green 1 ist ein Kosmetikinhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. Trisodium tris[5,6-dihydro-5-(hydroxyimino)-6-oxonaphthalene-2-sulphonato(2-)-N5,O6]ferrate(3-) (CI 10020)
Ist Acid Green 1 in Kosmetika in der EU zugelassen?
Nein. Acid Green 1 ist nach Anhang II der Verordnung 1223/2009 in Kosmetikprodukten in der EU verboten.
Was tut Acid Green 1 in Kosmetikprodukten?
Acid Green 1 ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: hair dyeing.
Wie lautet die CAS-Nummer von Acid Green 1?
Die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) für Acid Green 1 lautet 19381-50-1.
Verwandte Inhaltsstoffe
Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 14/08/2020