In der EU zulässig

Alloimperatorin

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion skin conditioning in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was ist es?

7H-Furo[3,2-g][1]benzopyran-7-one,9-hydroxy-4-(3-methyl-2-buten-1-yl)-,Prangenidin

Was tut es?

Alloimperatorin ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

EU-Regulierungsstatus

Alloimperatorin ist zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der Europäischen Union nach der Verordnung 1223/2009 zulässig. Es unterliegt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keiner spezifischen Anhang-Beschränkung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Alloimperatorin?

Alloimperatorin ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. 7H-Furo[3,2-g][1]benzopyran-7-one,9-hydroxy-4-(3-methyl-2-buten-1-yl)-,Prangenidin

Ist Alloimperatorin in Kosmetika in der EU zugelassen?

Ja. Alloimperatorin ist nach der Verordnung 1223/2009 zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der EU zulässig.

Was tut Alloimperatorin in Kosmetik­produkten?

Alloimperatorin ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: skin conditioning.

Wie lautet die CAS-Nummer von Alloimperatorin?

Die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) für Alloimperatorin lautet 642-05-7.

Verwandte Inhaltsstoffe

Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 30/10/2014