In der EU zulässig

Apigenin

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion antioxidant, hair conditioning in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was ist es?

5,7-dihydroxy-2-(4-hydroxyphenyl)-4-benzopyrone

Was tut es?

Apigenin ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

  • Antioxidant

    neutralisiert freie Radikale und verlangsamt oxidative Schäden an Formulierung oder Haut

  • Hair conditioning

    verbessert Aussehen, Gefühl und Kämmbarkeit des Haares

EU-Regulierungsstatus

Apigenin ist zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der Europäischen Union nach der Verordnung 1223/2009 zulässig. Es unterliegt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keiner spezifischen Anhang-Beschränkung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Apigenin?

Apigenin ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. 5,7-dihydroxy-2-(4-hydroxyphenyl)-4-benzopyrone

Ist Apigenin in Kosmetika in der EU zugelassen?

Ja. Apigenin ist nach der Verordnung 1223/2009 zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der EU zulässig.

Was tut Apigenin in Kosmetik­produkten?

Apigenin ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: antioxidant, hair conditioning.

Wie lautet die CAS-Nummer von Apigenin?

Die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) für Apigenin lautet 520-36-5.

Verwandte Inhaltsstoffe

Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 15/10/2010