In der EU zulässig

Aroma

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion flavouring in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was ist es?

Flavours or aromatic compositions and their ingredients

Was tut es?

Aroma ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

  • Flavouring

    verleiht Mundpflegeprodukten wie Zahnpasta und Mundspülung Geschmack

EU-Regulierungsstatus

Aroma ist zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der Europäischen Union nach der Verordnung 1223/2009 zulässig. Es unterliegt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keiner spezifischen Anhang-Beschränkung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Aroma?

Aroma ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. Flavours or aromatic compositions and their ingredients

Ist Aroma in Kosmetika in der EU zugelassen?

Ja. Aroma ist nach der Verordnung 1223/2009 zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der EU zulässig.

Was tut Aroma in Kosmetik­produkten?

Aroma ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: flavouring.

Verwandte Inhaltsstoffe

Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 15/10/2010