In der EU zulässig

Aspartame

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion flavouring in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was ist es?

3-Amino-N-(1-carboxy-2-phenylethyl) succinamic acid, N-methyl ester

Was tut es?

Aspartame ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

  • Flavouring

    verleiht Mundpflegeprodukten wie Zahnpasta und Mundspülung Geschmack

EU-Regulierungsstatus

Aspartame ist zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der Europäischen Union nach der Verordnung 1223/2009 zulässig. Es unterliegt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keiner spezifischen Anhang-Beschränkung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Aspartame?

Aspartame ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. 3-Amino-N-(1-carboxy-2-phenylethyl) succinamic acid, N-methyl ester

Ist Aspartame in Kosmetika in der EU zugelassen?

Ja. Aspartame ist nach der Verordnung 1223/2009 zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der EU zulässig.

Was tut Aspartame in Kosmetik­produkten?

Aspartame ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: flavouring.

Wie lautet die CAS-Nummer von Aspartame?

Die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) für Aspartame lautet 22839-47-0.

Verwandte Inhaltsstoffe

Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 15/10/2010