Basic Orange 31
Ein Kosmetikinhaltsstoff mit der Funktion hair dyeing in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflegeprodukten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.
Was ist es?
2-((4-Aminophenyl)azo)-1,3-dimethyl-1H-imidazolium chloride
Was tut es?
Basic Orange 31 ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:
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Hair dyeing
färbt Haare, entweder durch Pigment-Auflage oder durch chemische Veränderung des natürlichen Haarpigments
EU-Regulierungsstatus
Dieser Inhaltsstoff unterliegt in der EU Beschränkungen.
Basic Orange 31 ist in Anhang III der EU-Kosmetikverordnung 1223/2009 gelistet (Eintrag 276). Die Verwendung ist nur unter bestimmten Bedingungen, Höchstkonzentrationen oder in bestimmten Produktarten zulässig.
Häufig gestellte Fragen
Was ist Basic Orange 31?
Basic Orange 31 ist ein Kosmetikinhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. 2-((4-Aminophenyl)azo)-1,3-dimethyl-1H-imidazolium chloride
Ist Basic Orange 31 in Kosmetika in der EU zugelassen?
Nur mit Einschränkungen. Basic Orange 31 ist in EU-Kosmetika nur unter den in Anhang III der Verordnung 1223/2009 festgelegten Bedingungen zulässig.
Was tut Basic Orange 31 in Kosmetikprodukten?
Basic Orange 31 ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: hair dyeing.
Wie lautet die CAS-Nummer von Basic Orange 31?
Die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) für Basic Orange 31 lautet 97404-02-9.
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Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 11/12/2020