Eingeschränkt

Basic Orange 31

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion hair dyeing in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was ist es?

2-((4-Aminophenyl)azo)-1,3-dimethyl-1H-imidazolium chloride

Was tut es?

Basic Orange 31 ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

  • Hair dyeing

    färbt Haare, entweder durch Pigment-Auflage oder durch chemische Veränderung des natürlichen Haarpigments

EU-Regulierungsstatus

Dieser Inhaltsstoff unterliegt in der EU Beschränkungen.

Basic Orange 31 ist in Anhang III der EU-Kosmetik­verordnung 1223/2009 gelistet (Eintrag 276). Die Verwendung ist nur unter bestimmten Bedingungen, Höchst­konzentrationen oder in bestimmten Produkt­arten zulässig.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Basic Orange 31?

Basic Orange 31 ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. 2-((4-Aminophenyl)azo)-1,3-dimethyl-1H-imidazolium chloride

Ist Basic Orange 31 in Kosmetika in der EU zugelassen?

Nur mit Einschränkungen. Basic Orange 31 ist in EU-Kosmetika nur unter den in Anhang III der Verordnung 1223/2009 festgelegten Bedingungen zulässig.

Was tut Basic Orange 31 in Kosmetik­produkten?

Basic Orange 31 ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: hair dyeing.

Wie lautet die CAS-Nummer von Basic Orange 31?

Die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) für Basic Orange 31 lautet 97404-02-9.

Verwandte Inhaltsstoffe

Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 11/12/2020