In der EU zulässig

Basic Orange 69

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion hair dyeing in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was ist es?

3-[(4-Amino-2,5-dimethoxyphenyl)azo]-N,N,N-trimethyl benzenaminium chloride

Was tut es?

Basic Orange 69 ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

  • Hair dyeing

    färbt Haare, entweder durch Pigment-Auflage oder durch chemische Veränderung des natürlichen Haarpigments

EU-Regulierungsstatus

Basic Orange 69 ist zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der Europäischen Union nach der Verordnung 1223/2009 zulässig. Es unterliegt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keiner spezifischen Anhang-Beschränkung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Basic Orange 69?

Basic Orange 69 ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. 3-[(4-Amino-2,5-dimethoxyphenyl)azo]-N,N,N-trimethyl benzenaminium chloride

Ist Basic Orange 69 in Kosmetika in der EU zugelassen?

Ja. Basic Orange 69 ist nach der Verordnung 1223/2009 zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der EU zulässig.

Was tut Basic Orange 69 in Kosmetik­produkten?

Basic Orange 69 ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: hair dyeing.

Wie lautet die CAS-Nummer von Basic Orange 69?

Die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) für Basic Orange 69 lautet 226940-14-3.

Verwandte Inhaltsstoffe

Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 15/10/2010