In der EU zulässig

Basic Violet 11:1

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion hair dyeing in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was ist es?

3,6-bis-(Diethylamino)-9-[2-(methoxycarbonyl)phenyl]-xanthylium, (T-4)-tetrachlorozincate (1-) (2 :1) (CI 45174)

Was tut es?

Basic Violet 11:1 ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

  • Hair dyeing

    färbt Haare, entweder durch Pigment-Auflage oder durch chemische Veränderung des natürlichen Haarpigments

EU-Regulierungsstatus

Basic Violet 11:1 ist zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der Europäischen Union nach der Verordnung 1223/2009 zulässig. Es unterliegt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keiner spezifischen Anhang-Beschränkung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Basic Violet 11:1?

Basic Violet 11:1 ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. 3,6-bis-(Diethylamino)-9-[2-(methoxycarbonyl)phenyl]-xanthylium, (T-4)-tetrachlorozincate (1-) (2 :1) (CI 45174)

Ist Basic Violet 11:1 in Kosmetika in der EU zugelassen?

Ja. Basic Violet 11:1 ist nach der Verordnung 1223/2009 zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der EU zulässig.

Was tut Basic Violet 11:1 in Kosmetik­produkten?

Basic Violet 11:1 ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: hair dyeing.

Wie lautet die CAS-Nummer von Basic Violet 11:1?

Die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) für Basic Violet 11:1 lautet 73398-89-7.

Verwandte Inhaltsstoffe

Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 15/10/2010