In der EU zulässig

Basic Yellow 40

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion hair dyeing in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was ist es?

2-[7-(Diethylamino)-2- Oxo-2H-1- Benzopyran –3-yl]-1,3-dimethyl-1H-Benzimidazolium Chloride

Was tut es?

Basic Yellow 40 ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

  • Hair dyeing

    färbt Haare, entweder durch Pigment-Auflage oder durch chemische Veränderung des natürlichen Haarpigments

EU-Regulierungsstatus

Basic Yellow 40 ist zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der Europäischen Union nach der Verordnung 1223/2009 zulässig. Es unterliegt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keiner spezifischen Anhang-Beschränkung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Basic Yellow 40?

Basic Yellow 40 ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. 2-[7-(Diethylamino)-2- Oxo-2H-1- Benzopyran –3-yl]-1,3-dimethyl-1H-Benzimidazolium Chloride

Ist Basic Yellow 40 in Kosmetika in der EU zugelassen?

Ja. Basic Yellow 40 ist nach der Verordnung 1223/2009 zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der EU zulässig.

Was tut Basic Yellow 40 in Kosmetik­produkten?

Basic Yellow 40 ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: hair dyeing.

Wie lautet die CAS-Nummer von Basic Yellow 40?

Die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) für Basic Yellow 40 lautet 29556-33-0.

Verwandte Inhaltsstoffe

Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 15/10/2010