In der EU zulässig

Biphenylhydroxamic Acid

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion antimicrobial, antioxidant, colorant in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was ist es?

Biphenylhydroxamic Acid is the organic compound

Was tut es?

Biphenylhydroxamic Acid ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

  • Antimicrobial

    tötet Mikroorganismen ab oder hemmt deren Wachstum

  • Antioxidant

    neutralisiert freie Radikale und verlangsamt oxidative Schäden an Formulierung oder Haut

  • Colorant

    verleiht einem Kosmetik­produkt Farbe

  • Skin conditioning

    verbessert Aussehen, Gefühl und Zustand der Haut

EU-Regulierungsstatus

Biphenylhydroxamic Acid ist zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der Europäischen Union nach der Verordnung 1223/2009 zulässig. Es unterliegt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keiner spezifischen Anhang-Beschränkung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Biphenylhydroxamic Acid?

Biphenylhydroxamic Acid ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. Biphenylhydroxamic Acid is the organic compound

Ist Biphenylhydroxamic Acid in Kosmetika in der EU zugelassen?

Ja. Biphenylhydroxamic Acid ist nach der Verordnung 1223/2009 zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der EU zulässig.

Was tut Biphenylhydroxamic Acid in Kosmetik­produkten?

Biphenylhydroxamic Acid ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: antimicrobial, antioxidant, colorant, skin conditioning.

Wie lautet die CAS-Nummer von Biphenylhydroxamic Acid?

Die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) für Biphenylhydroxamic Acid lautet 106359-54-0.

Verwandte Inhaltsstoffe

Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 08/10/2012