In der EU zulässig · Annex IV

Ci 42510

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion colorant in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was ist es?

(4-(4-Aminophenyl)(4-iminocyclohexa-2,5-dienylidene)methyl)-2-methylaniline hydrochloride; Benzenamine, 4-((4-aminophenyl)(4-imino-2,5-cyclohexadien-1-ylidene)methyl)-2-methyl-, hydrochloride (1:1)

Was tut es?

Ci 42510 ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

EU-Regulierungsstatus

Ci 42510 ist in Anhang IV der EU-Kosmetik­verordnung 1223/2009 als für die jeweilige Anwendungs­kategorie zulässige Substanz gelistet.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Ci 42510?

Ci 42510 ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. (4-(4-Aminophenyl)(4-iminocyclohexa-2,5-dienylidene)methyl)-2-methylaniline hydrochloride; Benzenamine, 4-((4-aminophenyl)(4-imino-2,5-cyclohexadien-1-ylidene)methyl)-2-methyl-, hydrochloride (1:1)

Ist Ci 42510 in Kosmetika in der EU zugelassen?

Ja. Ci 42510 ist nach der Verordnung 1223/2009 zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der EU zulässig.

Was tut Ci 42510 in Kosmetik­produkten?

Ci 42510 ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: colorant.

Wie lautet die CAS-Nummer von Ci 42510?

Die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) für Ci 42510 lautet 632-99-5.

Verwandte Inhaltsstoffe

Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 14/08/2020