In der EU zulässig · Annex IV

Ci 45410

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion colorant, hair dyeing in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was ist es?

3,4,5,6-Tetrachloro-2-(1,4,5,8-tetrabromo-6-hydroxy-3-oxoxanthen-9-yl)benzoic acid

Was tut es?

Ci 45410 ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

  • Colorant

    verleiht einem Kosmetik­produkt Farbe

  • Hair dyeing

    färbt Haare, entweder durch Pigment-Auflage oder durch chemische Veränderung des natürlichen Haarpigments

EU-Regulierungsstatus

Ci 45410 ist in Anhang IV der EU-Kosmetik­verordnung 1223/2009 als für die jeweilige Anwendungs­kategorie zulässige Substanz gelistet.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Ci 45410?

Ci 45410 ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. 3,4,5,6-Tetrachloro-2-(1,4,5,8-tetrabromo-6-hydroxy-3-oxoxanthen-9-yl)benzoic acid

Ist Ci 45410 in Kosmetika in der EU zugelassen?

Ja. Ci 45410 ist nach der Verordnung 1223/2009 zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der EU zulässig.

Was tut Ci 45410 in Kosmetik­produkten?

Ci 45410 ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: colorant, hair dyeing.

Wie lautet die CAS-Nummer von Ci 45410?

Die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) für Ci 45410 lautet 18472-87-2 / 13473-26-2.

Verwandte Inhaltsstoffe

Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 12/08/2020