In der EU zulässig · Annex IV

Ci 61585

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion colorant in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was ist es?

Sodium 3,3'-(9,10-dioxoanthracene-1,4-diyldiimino)bis(2,4,6-trimethylbenzenesulphonate)

Was tut es?

Ci 61585 ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

EU-Regulierungsstatus

Ci 61585 ist in Anhang IV der EU-Kosmetik­verordnung 1223/2009 als für die jeweilige Anwendungs­kategorie zulässige Substanz gelistet.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Ci 61585?

Ci 61585 ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. Sodium 3,3'-(9,10-dioxoanthracene-1,4-diyldiimino)bis(2,4,6-trimethylbenzenesulphonate)

Ist Ci 61585 in Kosmetika in der EU zugelassen?

Ja. Ci 61585 ist nach der Verordnung 1223/2009 zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der EU zulässig.

Was tut Ci 61585 in Kosmetik­produkten?

Ci 61585 ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: colorant.

Wie lautet die CAS-Nummer von Ci 61585?

Die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) für Ci 61585 lautet 4474-24-2.

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Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 12/08/2020