In der EU zulässig

Copper Chlorophyll

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion colorant in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was tut es?

Copper Chlorophyll ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

EU-Regulierungsstatus

Copper Chlorophyll ist zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der Europäischen Union nach der Verordnung 1223/2009 zulässig. Es unterliegt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keiner spezifischen Anhang-Beschränkung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Copper Chlorophyll?

Copper Chlorophyll ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. Eine ausführliche chemische Beschreibung ist im öffentlichen Datensatz derzeit nicht verfügbar.

Ist Copper Chlorophyll in Kosmetika in der EU zugelassen?

Ja. Copper Chlorophyll ist nach der Verordnung 1223/2009 zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der EU zulässig.

Was tut Copper Chlorophyll in Kosmetik­produkten?

Copper Chlorophyll ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: colorant.

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Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 11/09/2015