In der EU zulässig

Creatine

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion skin conditioning in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was ist es?

Glycine, N-(Aminoiminomethyl)-N-Methyl-

Was tut es?

Creatine ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

EU-Regulierungsstatus

Creatine ist zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der Europäischen Union nach der Verordnung 1223/2009 zulässig. Es unterliegt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keiner spezifischen Anhang-Beschränkung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Creatine?

Creatine ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. Glycine, N-(Aminoiminomethyl)-N-Methyl-

Ist Creatine in Kosmetika in der EU zugelassen?

Ja. Creatine ist nach der Verordnung 1223/2009 zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der EU zulässig.

Was tut Creatine in Kosmetik­produkten?

Creatine ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: skin conditioning.

Wie lautet die CAS-Nummer von Creatine?

Die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) für Creatine lautet 57-00-1 / 6020-87-7.

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Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 15/10/2010