In der EU zulässig

Cyclotetraglucose

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion binding, bulking, humectant in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was ist es?

D-Glucose, cyclic tetramer

Was tut es?

Cyclotetraglucose ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

  • Binding

    hält die Bestandteile einer Formulierung zusammen — vor allem in gepressten Pudern und Kompakt-Make-up

  • Bulking

    erhöht das Volumen oder die Masse eines Produkts, ohne andere Eigenschaften wesentlich zu verändern

  • Humectant

    zieht Feuchtigkeit aus der Luft oder tieferen Hautschichten an die Oberfläche und hilft der Haut, Wasser zu binden

  • Skin conditioning

    verbessert Aussehen, Gefühl und Zustand der Haut

  • Viscosity controlling

    reguliert die Dicke oder Fließeigenschaft einer Formulierung

EU-Regulierungsstatus

Cyclotetraglucose ist zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der Europäischen Union nach der Verordnung 1223/2009 zulässig. Es unterliegt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keiner spezifischen Anhang-Beschränkung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Cyclotetraglucose?

Cyclotetraglucose ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. D-Glucose, cyclic tetramer

Ist Cyclotetraglucose in Kosmetika in der EU zugelassen?

Ja. Cyclotetraglucose ist nach der Verordnung 1223/2009 zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der EU zulässig.

Was tut Cyclotetraglucose in Kosmetik­produkten?

Cyclotetraglucose ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: binding, bulking, humectant, skin conditioning, viscosity controlling.

Wie lautet die CAS-Nummer von Cyclotetraglucose?

Die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) für Cyclotetraglucose lautet 159640-28-5.

Verwandte Inhaltsstoffe

Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 15/10/2010