In der EU verboten

D-Dihydrogeraniol

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion fragrance in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was ist es?

(R)-3,7-Dimethyloct-6-en-1-ol

Was tut es?

D-Dihydrogeraniol ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

  • Fragrance

    verleiht Duft oder überdeckt den natürlichen Geruch anderer Inhaltsstoffe

EU-Regulierungsstatus

Dieser Inhaltsstoff ist in der Europäischen Union verboten.

D-Dihydrogeraniol ist in Anhang II der EU-Kosmetik­verordnung 1223/2009 gelistet (Eintrag 429) und damit in Kosmetik­produkten auf dem EU-Markt verboten.

Häufig gestellte Fragen

Was ist D-Dihydrogeraniol?

D-Dihydrogeraniol ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. (R)-3,7-Dimethyloct-6-en-1-ol

Ist D-Dihydrogeraniol in Kosmetika in der EU zugelassen?

Nein. D-Dihydrogeraniol ist nach Anhang II der Verordnung 1223/2009 in Kosmetik­produkten in der EU verboten.

Was tut D-Dihydrogeraniol in Kosmetik­produkten?

D-Dihydrogeraniol ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: fragrance.

Wie lautet die CAS-Nummer von D-Dihydrogeraniol?

Die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) für D-Dihydrogeraniol lautet 1117-61-9.

Verwandte Inhaltsstoffe

Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 15/10/2010