In der EU zulässig

Dextrin

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion absorbent, binding, bulking in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was ist es?

Dextrin

Was tut es?

Dextrin ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

  • Absorbent

    nimmt wasser- oder ölbasierte Substanzen auf

  • Binding

    hält die Bestandteile einer Formulierung zusammen — vor allem in gepressten Pudern und Kompakt-Make-up

  • Bulking

    erhöht das Volumen oder die Masse eines Produkts, ohne andere Eigenschaften wesentlich zu verändern

  • Viscosity controlling

    reguliert die Dicke oder Fließeigenschaft einer Formulierung

EU-Regulierungsstatus

Dextrin ist zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der Europäischen Union nach der Verordnung 1223/2009 zulässig. Es unterliegt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keiner spezifischen Anhang-Beschränkung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Dextrin?

Dextrin ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. Dextrin

Ist Dextrin in Kosmetika in der EU zugelassen?

Ja. Dextrin ist nach der Verordnung 1223/2009 zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der EU zulässig.

Was tut Dextrin in Kosmetik­produkten?

Dextrin ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: absorbent, binding, bulking, viscosity controlling.

Wie lautet die CAS-Nummer von Dextrin?

Die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) für Dextrin lautet 9004-53-9.

Verwandte Inhaltsstoffe

Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 15/10/2010