In der EU zulässig

Dibutyl Ethanolamine

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion buffering in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was ist es?

2-Dibutylaminoethanol

Was tut es?

Dibutyl Ethanolamine ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

EU-Regulierungsstatus

Dibutyl Ethanolamine ist zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der Europäischen Union nach der Verordnung 1223/2009 zulässig. Es unterliegt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keiner spezifischen Anhang-Beschränkung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Dibutyl Ethanolamine?

Dibutyl Ethanolamine ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. 2-Dibutylaminoethanol

Ist Dibutyl Ethanolamine in Kosmetika in der EU zugelassen?

Ja. Dibutyl Ethanolamine ist nach der Verordnung 1223/2009 zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der EU zulässig.

Was tut Dibutyl Ethanolamine in Kosmetik­produkten?

Dibutyl Ethanolamine ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: buffering.

Wie lautet die CAS-Nummer von Dibutyl Ethanolamine?

Die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) für Dibutyl Ethanolamine lautet 102-81-8.

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Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 15/10/2010