In der EU verboten

Diethanolamine Bisulfate

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion buffering in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was ist es?

Bis(2-hydroxyethyl)ammonium hydrogen sulphate

Was tut es?

Diethanolamine Bisulfate ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

EU-Regulierungsstatus

Dieser Inhaltsstoff ist in der Europäischen Union verboten.

Diethanolamine Bisulfate ist in Anhang II der EU-Kosmetik­verordnung 1223/2009 gelistet (Eintrag 411) und damit in Kosmetik­produkten auf dem EU-Markt verboten.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Diethanolamine Bisulfate?

Diethanolamine Bisulfate ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. Bis(2-hydroxyethyl)ammonium hydrogen sulphate

Ist Diethanolamine Bisulfate in Kosmetika in der EU zugelassen?

Nein. Diethanolamine Bisulfate ist nach Anhang II der Verordnung 1223/2009 in Kosmetik­produkten in der EU verboten.

Was tut Diethanolamine Bisulfate in Kosmetik­produkten?

Diethanolamine Bisulfate ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: buffering.

Wie lautet die CAS-Nummer von Diethanolamine Bisulfate?

Die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) für Diethanolamine Bisulfate lautet 59219-56-6.

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Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 15/10/2010