In der EU zulässig

Diethyl Ethanolamine

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion buffering in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was ist es?

Ethanol, 2-(diethylamino)

Was tut es?

Diethyl Ethanolamine ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

EU-Regulierungsstatus

Diethyl Ethanolamine ist zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der Europäischen Union nach der Verordnung 1223/2009 zulässig. Es unterliegt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keiner spezifischen Anhang-Beschränkung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Diethyl Ethanolamine?

Diethyl Ethanolamine ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. Ethanol, 2-(diethylamino)

Ist Diethyl Ethanolamine in Kosmetika in der EU zugelassen?

Ja. Diethyl Ethanolamine ist nach der Verordnung 1223/2009 zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der EU zulässig.

Was tut Diethyl Ethanolamine in Kosmetik­produkten?

Diethyl Ethanolamine ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: buffering.

Wie lautet die CAS-Nummer von Diethyl Ethanolamine?

Die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) für Diethyl Ethanolamine lautet 100-37-8.

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Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 15/10/2010