In der EU zulässig

Diethylaminomethylcoumarin

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion light stabilizer in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was ist es?

7-(Diethylamino)-4-methyl-2-benzopyrone

Was tut es?

Diethylaminomethylcoumarin ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

  • Light stabilizer

    schützt eine Kosmetik­formulierung vor UV-Abbau und verlängert ihre Haltbarkeit

EU-Regulierungsstatus

Diethylaminomethylcoumarin ist zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der Europäischen Union nach der Verordnung 1223/2009 zulässig. Es unterliegt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keiner spezifischen Anhang-Beschränkung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Diethylaminomethylcoumarin?

Diethylaminomethylcoumarin ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. 7-(Diethylamino)-4-methyl-2-benzopyrone

Ist Diethylaminomethylcoumarin in Kosmetika in der EU zugelassen?

Ja. Diethylaminomethylcoumarin ist nach der Verordnung 1223/2009 zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der EU zulässig.

Was tut Diethylaminomethylcoumarin in Kosmetik­produkten?

Diethylaminomethylcoumarin ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: light stabilizer.

Wie lautet die CAS-Nummer von Diethylaminomethylcoumarin?

Die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) für Diethylaminomethylcoumarin lautet 91-44-1.

Verwandte Inhaltsstoffe

Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 15/10/2010