In der EU verboten

Dihydrocoumarin

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion fragrance, perfuming in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was tut es?

Dihydrocoumarin ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

  • Fragrance

    verleiht Duft oder überdeckt den natürlichen Geruch anderer Inhaltsstoffe

  • Perfuming

    verleiht einem Kosmetik­produkt Duft

EU-Regulierungsstatus

Dieser Inhaltsstoff ist in der Europäischen Union verboten.

Dihydrocoumarin ist in Anhang II der EU-Kosmetik­verordnung 1223/2009 gelistet (Eintrag 427) und damit in Kosmetik­produkten auf dem EU-Markt verboten.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Dihydrocoumarin?

Dihydrocoumarin ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. Eine ausführliche chemische Beschreibung ist im öffentlichen Datensatz derzeit nicht verfügbar.

Ist Dihydrocoumarin in Kosmetika in der EU zugelassen?

Nein. Dihydrocoumarin ist nach Anhang II der Verordnung 1223/2009 in Kosmetik­produkten in der EU verboten.

Was tut Dihydrocoumarin in Kosmetik­produkten?

Dihydrocoumarin ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: fragrance, perfuming.

Wie lautet die CAS-Nummer von Dihydrocoumarin?

Die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) für Dihydrocoumarin lautet 119-84-6.

Verwandte Inhaltsstoffe

Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 15/10/2010