In der EU zulässig

Dihydromyricetin

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion skin conditioning in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was ist es?

4H-1-Benzopyran-4-one, 2,3-dihydro-3,5,7-trihydroxy-2-(3,4,5-trihydroxyphenyl)-, (2R-trans)-

Was tut es?

Dihydromyricetin ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

EU-Regulierungsstatus

Dihydromyricetin ist zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der Europäischen Union nach der Verordnung 1223/2009 zulässig. Es unterliegt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keiner spezifischen Anhang-Beschränkung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Dihydromyricetin?

Dihydromyricetin ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. 4H-1-Benzopyran-4-one, 2,3-dihydro-3,5,7-trihydroxy-2-(3,4,5-trihydroxyphenyl)-, (2R-trans)-

Ist Dihydromyricetin in Kosmetika in der EU zugelassen?

Ja. Dihydromyricetin ist nach der Verordnung 1223/2009 zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der EU zulässig.

Was tut Dihydromyricetin in Kosmetik­produkten?

Dihydromyricetin ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: skin conditioning.

Wie lautet die CAS-Nummer von Dihydromyricetin?

Die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) für Dihydromyricetin lautet 27200-12-0.

Verwandte Inhaltsstoffe

Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 15/10/2010