In der EU zulässig

Dihydroxyacetic Acid

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion antistatic, buffering, hair waving or straightening in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was ist es?

Acetic acid, 2,2-dihydroxy-,Glyoxylic Acid Hydrate,Hydroxyglycolic Acid

Was tut es?

Dihydroxyacetic Acid ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

  • Antistatic

    reduziert statische Aufladung — vor allem in Haarprodukten, damit die Haare glatt und gut kämmbar bleiben

  • Buffering

    stabilisiert den pH-Wert eines Produkts

  • Hair waving or straightening

    verändert die Haarform dauerhaft durch chemische Reduktion und Reoxidation der Disulfid­bindungen des Haares

EU-Regulierungsstatus

Dihydroxyacetic Acid ist zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der Europäischen Union nach der Verordnung 1223/2009 zulässig. Es unterliegt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keiner spezifischen Anhang-Beschränkung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Dihydroxyacetic Acid?

Dihydroxyacetic Acid ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. Acetic acid, 2,2-dihydroxy-,Glyoxylic Acid Hydrate,Hydroxyglycolic Acid

Ist Dihydroxyacetic Acid in Kosmetika in der EU zugelassen?

Ja. Dihydroxyacetic Acid ist nach der Verordnung 1223/2009 zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der EU zulässig.

Was tut Dihydroxyacetic Acid in Kosmetik­produkten?

Dihydroxyacetic Acid ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: antistatic, buffering, hair waving or straightening.

Verwandte Inhaltsstoffe

Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 15/10/2019