In der EU zulässig

Dihydroxyacetone

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion hair dyeing, skin conditioning - miscellaneous, tanning in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was ist es?

1,3-Dihydroxyacetone

Was tut es?

Dihydroxyacetone ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

  • Hair dyeing

    färbt Haare, entweder durch Pigment-Auflage oder durch chemische Veränderung des natürlichen Haarpigments

  • Skin conditioning - miscellaneous

    verbessert den Hautzustand auf Wegen, die nicht unter die spezifischen Unterkategorien Emollient oder Humectant fallen

  • Tanning

    erzeugt einen gebräunten Hautton, entweder durch Reaktion mit Hautproteinen (DHA-Selbstbräuner) oder durch Anregung der natürlichen Bräunung

EU-Regulierungsstatus

Dihydroxyacetone ist zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der Europäischen Union nach der Verordnung 1223/2009 zulässig. Es unterliegt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keiner spezifischen Anhang-Beschränkung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Dihydroxyacetone?

Dihydroxyacetone ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. 1,3-Dihydroxyacetone

Ist Dihydroxyacetone in Kosmetika in der EU zugelassen?

Ja. Dihydroxyacetone ist nach der Verordnung 1223/2009 zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der EU zulässig.

Was tut Dihydroxyacetone in Kosmetik­produkten?

Dihydroxyacetone ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: hair dyeing, skin conditioning - miscellaneous, tanning.

Wie lautet die CAS-Nummer von Dihydroxyacetone?

Die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) für Dihydroxyacetone lautet 96-26-4.

Verwandte Inhaltsstoffe

Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 12/08/2020