In der EU zulässig

Dihydroxybiphenyl

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion bleaching, skin protecting in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was ist es?

Biphenyl-4,4'-diol

Was tut es?

Dihydroxybiphenyl ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

  • Bleaching

    hellt Haare oder Haut auf, indem Pigment chemisch reduziert wird

  • Skin protecting

    hilft, die Haut vor äußeren Umwelteinflüssen zu schützen

EU-Regulierungsstatus

Dihydroxybiphenyl ist zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der Europäischen Union nach der Verordnung 1223/2009 zulässig. Es unterliegt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keiner spezifischen Anhang-Beschränkung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Dihydroxybiphenyl?

Dihydroxybiphenyl ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. Biphenyl-4,4'-diol

Ist Dihydroxybiphenyl in Kosmetika in der EU zugelassen?

Ja. Dihydroxybiphenyl ist nach der Verordnung 1223/2009 zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der EU zulässig.

Was tut Dihydroxybiphenyl in Kosmetik­produkten?

Dihydroxybiphenyl ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: bleaching, skin protecting.

Wie lautet die CAS-Nummer von Dihydroxybiphenyl?

Die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) für Dihydroxybiphenyl lautet 92-88-6.

Verwandte Inhaltsstoffe

Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 15/10/2010