In der EU zulässig

Fluorescent Brightener 236

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion hair dyeing in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was ist es?

2H-1-Benzopyran-2-one, 7-(2H-Naphtho[1,2-d]Triazol-2-yl)-3-Phenyl-; (CI 55135)

Was tut es?

Fluorescent Brightener 236 ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

  • Hair dyeing

    färbt Haare, entweder durch Pigment-Auflage oder durch chemische Veränderung des natürlichen Haarpigments

EU-Regulierungsstatus

Fluorescent Brightener 236 ist zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der Europäischen Union nach der Verordnung 1223/2009 zulässig. Es unterliegt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keiner spezifischen Anhang-Beschränkung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Fluorescent Brightener 236?

Fluorescent Brightener 236 ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. 2H-1-Benzopyran-2-one, 7-(2H-Naphtho[1,2-d]Triazol-2-yl)-3-Phenyl-; (CI 55135)

Ist Fluorescent Brightener 236 in Kosmetika in der EU zugelassen?

Ja. Fluorescent Brightener 236 ist nach der Verordnung 1223/2009 zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der EU zulässig.

Was tut Fluorescent Brightener 236 in Kosmetik­produkten?

Fluorescent Brightener 236 ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: hair dyeing.

Wie lautet die CAS-Nummer von Fluorescent Brightener 236?

Die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) für Fluorescent Brightener 236 lautet 3333-62-8.

Verwandte Inhaltsstoffe

Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 15/10/2010