In der EU zulässig

Hc Brown No. 4

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion colorant in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was ist es?

5-amino-2-(4-hydroxyanilino)-4-[(4-hydroxyphenyl)imino]cyclohexa-2,5-dien-1-one

Was tut es?

Hc Brown No. 4 ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

EU-Regulierungsstatus

Hc Brown No. 4 ist zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der Europäischen Union nach der Verordnung 1223/2009 zulässig. Es unterliegt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keiner spezifischen Anhang-Beschränkung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Hc Brown No. 4?

Hc Brown No. 4 ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. 5-amino-2-(4-hydroxyanilino)-4-[(4-hydroxyphenyl)imino]cyclohexa-2,5-dien-1-one

Ist Hc Brown No. 4 in Kosmetika in der EU zugelassen?

Ja. Hc Brown No. 4 ist nach der Verordnung 1223/2009 zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der EU zulässig.

Was tut Hc Brown No. 4 in Kosmetik­produkten?

Hc Brown No. 4 ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: colorant.

Verwandte Inhaltsstoffe

Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 25/04/2019