In der EU verboten

Hc Green No. 1

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion hair dyeing in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was ist es?

2-[[4-[bis(2-hydroxyethyl)amino]phenyl]amino]-5-[(2-hydroxyethyl)amino]cyclohexa-2,5-diene-1,4-dione

Was tut es?

Hc Green No. 1 ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

  • Hair dyeing

    färbt Haare, entweder durch Pigment-Auflage oder durch chemische Veränderung des natürlichen Haarpigments

EU-Regulierungsstatus

Dieser Inhaltsstoff ist in der Europäischen Union verboten.

Hc Green No. 1 ist in Anhang II der EU-Kosmetik­verordnung 1223/2009 gelistet (Eintrag 1238) und damit in Kosmetik­produkten auf dem EU-Markt verboten.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Hc Green No. 1?

Hc Green No. 1 ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. 2-[[4-[bis(2-hydroxyethyl)amino]phenyl]amino]-5-[(2-hydroxyethyl)amino]cyclohexa-2,5-diene-1,4-dione

Ist Hc Green No. 1 in Kosmetika in der EU zugelassen?

Nein. Hc Green No. 1 ist nach Anhang II der Verordnung 1223/2009 in Kosmetik­produkten in der EU verboten.

Was tut Hc Green No. 1 in Kosmetik­produkten?

Hc Green No. 1 ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: hair dyeing.

Wie lautet die CAS-Nummer von Hc Green No. 1?

Die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) für Hc Green No. 1 lautet 52136-25-1.

Verwandte Inhaltsstoffe

Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 15/10/2010