Eingeschränkt

Hc Red No. 1

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion hair dyeing in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was ist es?

2-Nitro-N1-phenylbenzene-1,4-diamine

Was tut es?

Hc Red No. 1 ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

  • Hair dyeing

    färbt Haare, entweder durch Pigment-Auflage oder durch chemische Veränderung des natürlichen Haarpigments

EU-Regulierungsstatus

Dieser Inhaltsstoff unterliegt in der EU Beschränkungen.

Hc Red No. 1 ist in Anhang III der EU-Kosmetik­verordnung 1223/2009 gelistet (Eintrag 258). Die Verwendung ist nur unter bestimmten Bedingungen, Höchst­konzentrationen oder in bestimmten Produkt­arten zulässig.

Hinweise: Annex

Häufig gestellte Fragen

Was ist Hc Red No. 1?

Hc Red No. 1 ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. 2-Nitro-N1-phenylbenzene-1,4-diamine

Ist Hc Red No. 1 in Kosmetika in der EU zugelassen?

Nur mit Einschränkungen. Hc Red No. 1 ist in EU-Kosmetika nur unter den in Anhang III der Verordnung 1223/2009 festgelegten Bedingungen zulässig.

Was tut Hc Red No. 1 in Kosmetik­produkten?

Hc Red No. 1 ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: hair dyeing.

Wie lautet die CAS-Nummer von Hc Red No. 1?

Die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) für Hc Red No. 1 lautet 2784-89-6.

Verwandte Inhaltsstoffe

Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 06/06/2019