In der EU zulässig

Hc Red No. 14

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion hair dyeing in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was ist es?

6-Nitro-3,4-dihydro-2H-1,4-benzoxazin-7-amine

Was tut es?

Hc Red No. 14 ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

  • Hair dyeing

    färbt Haare, entweder durch Pigment-Auflage oder durch chemische Veränderung des natürlichen Haarpigments

EU-Regulierungsstatus

Hc Red No. 14 ist zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der Europäischen Union nach der Verordnung 1223/2009 zulässig. Es unterliegt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keiner spezifischen Anhang-Beschränkung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Hc Red No. 14?

Hc Red No. 14 ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. 6-Nitro-3,4-dihydro-2H-1,4-benzoxazin-7-amine

Ist Hc Red No. 14 in Kosmetika in der EU zugelassen?

Ja. Hc Red No. 14 ist nach der Verordnung 1223/2009 zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der EU zulässig.

Was tut Hc Red No. 14 in Kosmetik­produkten?

Hc Red No. 14 ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: hair dyeing.

Verwandte Inhaltsstoffe

Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 15/10/2010