In der EU zulässig

Hc Red No. 18

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion hair dyeing in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was tut es?

Hc Red No. 18 ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

  • Hair dyeing

    färbt Haare, entweder durch Pigment-Auflage oder durch chemische Veränderung des natürlichen Haarpigments

EU-Regulierungsstatus

Hc Red No. 18 ist zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der Europäischen Union nach der Verordnung 1223/2009 zulässig. Es unterliegt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keiner spezifischen Anhang-Beschränkung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Hc Red No. 18?

Hc Red No. 18 ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. Eine ausführliche chemische Beschreibung ist im öffentlichen Datensatz derzeit nicht verfügbar.

Ist Hc Red No. 18 in Kosmetika in der EU zugelassen?

Ja. Hc Red No. 18 ist nach der Verordnung 1223/2009 zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der EU zulässig.

Was tut Hc Red No. 18 in Kosmetik­produkten?

Hc Red No. 18 ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: hair dyeing.

Verwandte Inhaltsstoffe

Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 29/06/2016