In der EU zulässig

Henna

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion bulking, hair dyeing, skin conditioning in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was ist es?

2-Hydroxy-1,4-naphthoquinone

Was tut es?

Henna ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

  • Bulking

    erhöht das Volumen oder die Masse eines Produkts, ohne andere Eigenschaften wesentlich zu verändern

  • Hair dyeing

    färbt Haare, entweder durch Pigment-Auflage oder durch chemische Veränderung des natürlichen Haarpigments

  • Skin conditioning

    verbessert Aussehen, Gefühl und Zustand der Haut

EU-Regulierungsstatus

Henna ist zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der Europäischen Union nach der Verordnung 1223/2009 zulässig. Es unterliegt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keiner spezifischen Anhang-Beschränkung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Henna?

Henna ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. 2-Hydroxy-1,4-naphthoquinone

Ist Henna in Kosmetika in der EU zugelassen?

Ja. Henna ist nach der Verordnung 1223/2009 zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der EU zulässig.

Was tut Henna in Kosmetik­produkten?

Henna ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: bulking, hair dyeing, skin conditioning.

Wie lautet die CAS-Nummer von Henna?

Die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) für Henna lautet 83-72-7 / 84988-66-9.

Verwandte Inhaltsstoffe

Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 13/06/2014