In der EU verboten

Hexachlorophene

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion preservative in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was tut es?

Hexachlorophene ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

  • Preservative

    verhindert mikrobielles Wachstum in Kosmetika, verlängert die Haltbarkeit und schützt Verbraucher

EU-Regulierungsstatus

Dieser Inhaltsstoff ist in der Europäischen Union verboten.

Hexachlorophene ist in Anhang II der EU-Kosmetik­verordnung 1223/2009 gelistet (Eintrag 371) und damit in Kosmetik­produkten auf dem EU-Markt verboten.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Hexachlorophene?

Hexachlorophene ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. Eine ausführliche chemische Beschreibung ist im öffentlichen Datensatz derzeit nicht verfügbar.

Ist Hexachlorophene in Kosmetika in der EU zugelassen?

Nein. Hexachlorophene ist nach Anhang II der Verordnung 1223/2009 in Kosmetik­produkten in der EU verboten.

Was tut Hexachlorophene in Kosmetik­produkten?

Hexachlorophene ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: preservative.

Verwandte Inhaltsstoffe

Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 15/10/2010