In der EU verboten

Human Lysozyme

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion not reported in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was ist es?

N-Acetylmuramide Glycanhydrolase,Muramidase

Was tut es?

Human Lysozyme ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

  • Not reported

    Funktion in der EU-CosIng-Datenbank nicht angegeben — der Stoff ist für Kosmetik zugelassen, eine konkrete Rolle wurde aber nicht hinterlegt

EU-Regulierungsstatus

Dieser Inhaltsstoff ist in der Europäischen Union verboten.

Human Lysozyme ist in Anhang II der EU-Kosmetik­verordnung 1223/2009 gelistet (Eintrag 416) und damit in Kosmetik­produkten auf dem EU-Markt verboten.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Human Lysozyme?

Human Lysozyme ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. N-Acetylmuramide Glycanhydrolase,Muramidase

Ist Human Lysozyme in Kosmetika in der EU zugelassen?

Nein. Human Lysozyme ist nach Anhang II der Verordnung 1223/2009 in Kosmetik­produkten in der EU verboten.

Was tut Human Lysozyme in Kosmetik­produkten?

Human Lysozyme ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: not reported.

Verwandte Inhaltsstoffe

Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 13/12/2018