In der EU zulässig

Lactobionic Acid

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion buffering in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was ist es?

4-O-beta-D-Galactopyranosyl-D-gluconic acid

Was tut es?

Lactobionic Acid ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

EU-Regulierungsstatus

Lactobionic Acid ist zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der Europäischen Union nach der Verordnung 1223/2009 zulässig. Es unterliegt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keiner spezifischen Anhang-Beschränkung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Lactobionic Acid?

Lactobionic Acid ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. 4-O-beta-D-Galactopyranosyl-D-gluconic acid

Ist Lactobionic Acid in Kosmetika in der EU zugelassen?

Ja. Lactobionic Acid ist nach der Verordnung 1223/2009 zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der EU zulässig.

Was tut Lactobionic Acid in Kosmetik­produkten?

Lactobionic Acid ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: buffering.

Wie lautet die CAS-Nummer von Lactobionic Acid?

Die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) für Lactobionic Acid lautet 96-82-2.

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Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 15/10/2010