In der EU zulässig

Lysimachia Vulgaris Extract

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion antioxidant in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was ist es?

Lysimachia Vulgaris Extract is the extract of the whole plant, Lysimachia vulgaris, Primulaceae.

Was tut es?

Lysimachia Vulgaris Extract ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

  • Antioxidant

    neutralisiert freie Radikale und verlangsamt oxidative Schäden an Formulierung oder Haut

EU-Regulierungsstatus

Lysimachia Vulgaris Extract ist zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der Europäischen Union nach der Verordnung 1223/2009 zulässig. Es unterliegt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keiner spezifischen Anhang-Beschränkung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Lysimachia Vulgaris Extract?

Lysimachia Vulgaris Extract ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. Lysimachia Vulgaris Extract is the extract of the whole plant, Lysimachia vulgaris, Primulaceae.

Ist Lysimachia Vulgaris Extract in Kosmetika in der EU zugelassen?

Ja. Lysimachia Vulgaris Extract ist nach der Verordnung 1223/2009 zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der EU zulässig.

Was tut Lysimachia Vulgaris Extract in Kosmetik­produkten?

Lysimachia Vulgaris Extract ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: antioxidant.

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Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 16/10/2015