In der EU zulässig

Magnolol

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion antioxidant, bleaching in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was ist es?

5,5'-Diallyl-2,2'-Dihydroxybiphenyl

Was tut es?

Magnolol ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

  • Antioxidant

    neutralisiert freie Radikale und verlangsamt oxidative Schäden an Formulierung oder Haut

  • Bleaching

    hellt Haare oder Haut auf, indem Pigment chemisch reduziert wird

EU-Regulierungsstatus

Magnolol ist zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der Europäischen Union nach der Verordnung 1223/2009 zulässig. Es unterliegt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keiner spezifischen Anhang-Beschränkung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Magnolol?

Magnolol ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. 5,5'-Diallyl-2,2'-Dihydroxybiphenyl

Ist Magnolol in Kosmetika in der EU zugelassen?

Ja. Magnolol ist nach der Verordnung 1223/2009 zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der EU zulässig.

Was tut Magnolol in Kosmetik­produkten?

Magnolol ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: antioxidant, bleaching.

Wie lautet die CAS-Nummer von Magnolol?

Die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) für Magnolol lautet 528-43-8.

Verwandte Inhaltsstoffe

Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 15/10/2010