N-Methoxyethyl-P-Phenylenediamine Hcl
Ein Kosmetikinhaltsstoff mit der Funktion hair dyeing in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflegeprodukten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.
Was ist es?
1,4-Benzenediamine, N-Methoxyethyl, Hydrochloride
Was tut es?
N-Methoxyethyl-P-Phenylenediamine Hcl ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:
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Hair dyeing
färbt Haare, entweder durch Pigment-Auflage oder durch chemische Veränderung des natürlichen Haarpigments
EU-Regulierungsstatus
Dieser Inhaltsstoff ist in der Europäischen Union verboten.
N-Methoxyethyl-P-Phenylenediamine Hcl ist in Anhang II der EU-Kosmetikverordnung 1223/2009 gelistet (Eintrag 1226) und damit in Kosmetikprodukten auf dem EU-Markt verboten.
Häufig gestellte Fragen
Was ist N-Methoxyethyl-P-Phenylenediamine Hcl?
N-Methoxyethyl-P-Phenylenediamine Hcl ist ein Kosmetikinhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. 1,4-Benzenediamine, N-Methoxyethyl, Hydrochloride
Ist N-Methoxyethyl-P-Phenylenediamine Hcl in Kosmetika in der EU zugelassen?
Nein. N-Methoxyethyl-P-Phenylenediamine Hcl ist nach Anhang II der Verordnung 1223/2009 in Kosmetikprodukten in der EU verboten.
Was tut N-Methoxyethyl-P-Phenylenediamine Hcl in Kosmetikprodukten?
N-Methoxyethyl-P-Phenylenediamine Hcl ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: hair dyeing.
Verwandte Inhaltsstoffe
Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 15/10/2010