In der EU verboten

N-Methoxyethyl-P-Phenylenediamine Hcl

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion hair dyeing in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was ist es?

1,4-Benzenediamine, N-Methoxyethyl, Hydrochloride

Was tut es?

N-Methoxyethyl-P-Phenylenediamine Hcl ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

  • Hair dyeing

    färbt Haare, entweder durch Pigment-Auflage oder durch chemische Veränderung des natürlichen Haarpigments

EU-Regulierungsstatus

Dieser Inhaltsstoff ist in der Europäischen Union verboten.

N-Methoxyethyl-P-Phenylenediamine Hcl ist in Anhang II der EU-Kosmetik­verordnung 1223/2009 gelistet (Eintrag 1226) und damit in Kosmetik­produkten auf dem EU-Markt verboten.

Häufig gestellte Fragen

Was ist N-Methoxyethyl-P-Phenylenediamine Hcl?

N-Methoxyethyl-P-Phenylenediamine Hcl ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. 1,4-Benzenediamine, N-Methoxyethyl, Hydrochloride

Ist N-Methoxyethyl-P-Phenylenediamine Hcl in Kosmetika in der EU zugelassen?

Nein. N-Methoxyethyl-P-Phenylenediamine Hcl ist nach Anhang II der Verordnung 1223/2009 in Kosmetik­produkten in der EU verboten.

Was tut N-Methoxyethyl-P-Phenylenediamine Hcl in Kosmetik­produkten?

N-Methoxyethyl-P-Phenylenediamine Hcl ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: hair dyeing.

Verwandte Inhaltsstoffe

Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 15/10/2010